Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Kernbohrungen und weitere Dienstleistungen
Geltung der Bedingungen
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor etwa inhaltlich abweichenden Bedingungen des Bestellers.
Angebot und Umfang der Lieferung
- Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist die schriftliche Auftragsannahmebestätigung des Lieferers maßgebend, wenn ihr nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Zustellung schriftlich widersprochen wird. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
- Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben usw. sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, nur angenähert maßgebend.
Bauvorhaben und behördliche Genehmigungen
- Der Besteller hat die baupolizeiliche und die etwa notwendigen verkehrs-, wasser- und gewerbepolizeilichen Genehmigungen herbeizuführen. Der Lieferer stellt die dazu erforderlichen Unterlagen, soweit ihm deren Beschaffung möglich ist, dem Besteller auf Verlangen zur Verfügung. Sämtliche im Zusammenhang mit Genehmigungs- und Prüfungsverfahren entstehenden Gebühren und Kosten gehen zulasten des Bestellers.
Preise und Zahlungen
- Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, frei Verwendungsstelle.
- Im Preis enthalten ist das Durchtrennen von 16 mm Stahl. Darüber hinaus, soweit auch bei Längsschnitten von Stahl, wird der cm² Schnittfläche mit € 3,00 berechnet.
- Der Lieferer hat das Recht etwa nach Angebotsabgaben bis zur Fertigstellung eintretenden Lohn- und Material-Preiserhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag in Rechnung zu stellen.
- Nicht veranschlagte Arbeiten werden nach den vom Besteller oder dessen Beauftragten bescheinigten Lohnstunden zuzüglich etwaiger Auslösungen und Fahrtauslagen und nach dem verbrauchten Material zu Tagespreisen berechnet.
- Vom Lieferer nicht schriftlich anerkannte Gegenansprüche berechtigen den Besteller weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Zahlung.
- Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug unverzüglich nach Vorlage der Schlussrechnung zu leisten. Bei umfangreichen Arbeiten behält sich der Lieferer angemessene Abschlagszahlungen vor. Diesen können insgesamt bis zu zwei Dritteln der Gesamtkosten betragen.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden als Jahreszinsen 2% über Bundesbankdiskont, mindestens aber 5% berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
Lieferfristen
- Die Lieferfrist beginnt mit der endgültigen Feststellung aller kaufmännischen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeit.
- Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend bei Eintritt unvorhersehbarer oder unverschuldeter Hindernisse … (z. B. Streiks oder Aussperrungen).
- Verzögert sich die Lieferung und Montage durch Verschulden des Bestellers, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die dem Lieferer hierdurch entstehenden Kosten trägt der Besteller.
Gefahrenübergang und Versand
- Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über …
Montage bzw. Arbeitsbeginn
- Voraussetzung für die Montage bzw. den Arbeitsbeginn ist ein soweit fortgeschrittener Bau, dass die Arbeiten unbehindert durchgeführt werden können.
- Verschließbarer Aufenthalts- bzw. Lagerraum, Gerüst, Rüst- und Hebezeuge … sind vom Besteller kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- Für alle während der Arbeit entstandenen Schäden … wird kein kostenloser Ersatz geleistet.
Gewährleistung und Haftung
- Für Bohrungen jeglicher Art sind vom Auftraggeber die entsprechenden Bohrlöcher deutlich zu markieren. Für Schäden an nicht sichtbaren Leitungen jeglicher Art haftet der Auftraggeber.
- Der Besteller hat dem Lieferer ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel zu gewähren …
- Eine über vorstehende Gewährleistungsverpflichtung hinausgehende Haftung … besteht nicht.
- Der Lieferer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
- Der Besteller hat den Lieferer rechtzeitig vor Beginn von Schneid-, Schweiß-, Auftau-, Lötarbeiten … auf etwaige Gefahren aufmerksam zu machen.
Recht des Lieferers auf Rücktritt
- Der Lieferer kann vom Vertrag schadensersatzfrei zurücktreten, wenn die Zahlungsfähigkeit des Bestellers zweifelhaft wird.
Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lübeck.
Schiedsgericht
- Vereinbaren die Parteien für die Streitigkeiten schiedsgerichtliche Entscheidungen …
- Im Übrigen finden auf das schiedsgerichtliche Verfahren die §§ 1026 bis 1048 der Zivilprozessordnung Anwendung.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingung verbindlich.
Lübeck, September 2025 – Kern-Bohr-Technik GmbH